Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss im Enzkreis nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (der sogenannten Bodenrichtwertzone).

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone, die Grundstücksmerkmale der Bodenrichtwertgrundstücke sowie die Festsetzung der Bodenrichtwerte begründen keine Ansprüche

Seit 2021 ist die Gemeinde Mönsheim Mitglied des Zweckverbands Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis. Dieser ermittelt die Bodenrichtwerte für die Mitgliedsgemeinden. Sie werden vom Zweckverband veröffentlicht. Links & Dokumente siehe unten!

Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis
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75417 Mühlacker
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