Abwasserbeseitigung

Die Behandlung des Abwassers aus Mönsheim erfolgt auf der Kläranlage des Zweckverbands Gruppenklärwerk Grenzbach, dem neben Mönsheim auch noch die Gemeinde Wimsheim angehört.

Die Gemeinde Mönsheim erhebt vom Grundstückseigentümer Abwassergebühren für die auf den Grundstücken anfallenden Abwassermengen.

Für Schmutzwasser beträgt die Abwassergebühr beträgt seit 1. Januar 2023 3,20 Euro je Kubikmeter.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,35 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche im Jahr.

Die Abrechnung der Abwassergebühren erfolgt zusammen mit dem Wasserzins im Februar für das vergangene Jahr. Während des Jahres  werden Vorauszahlungen erhoben.

Zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Aufwands für die öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Gemeinde einen Abwasserbeitrag. Der Beitragspflicht unterliegen die an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke. Beitragsschuldner ist der Grundstückseigentümer. Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die zulässige Geschossfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit der Geschossflächenzahl. Die Geschossflächenzahl ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Weist dieser keine Geschossflächenzahl aus, so greifen die in der Abwassersatzung aufgeführten Sonderregelungen.

Der Abwasserbeitrag beträgt je Quadratmeter Geschossfläche

  • für den öffentlichen Abwasserkanal 7,16 € und
  • für den mechanischen Teil des Klärwerks 2,56 €.