18.12.2023

Rechtsverordnung des Landratsamtes Enzkreis zum Schutz des Grundwassers

im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Sickergalerie I, Tiefbrunnen IV und Quelle II der Gemeinde Mönsheim (RVO WSG Halden, LUBW-Nr. 236122) vom 11. Dezember 2023

Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des neuen Wasserschutzgebiets Halden der Gemeinde Mönsheim wird am 8. Januar 2024 in Kraft treten, gleichzeitig wird die bisherige Rechtsverordnung vom 28. März 1969 aufgehoben.

Den Verordnungstext können Sie sich im Anschluss herunterladen.

Zusätzlich ist die Rechtsverordnung mit den Wasserschutzgebietskarten auf der Internetseite des Landratsamts Enzkreis dauerhaft hinterlegt. Unter der Rubrik „Wasserschutzgebiete“ stehen die Dateien zum Download bereit.